Rechtsprechung
BPatG, 11.12.1996 - 29 W (pat) 83/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 216/04 Das angemeldete Markenwort "Open Air Internationales Blues Festival in Bad Wiessee" ist für die beanspruchten Waren als rein beschreibend und damit als nicht unterscheidungskräftig im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG anzusehen, denn die Bezeichnung "Open Air Internationales Bluesfestival in Bad Wiessee" bezeichnet lediglich eine Musikveranstaltung in Bad Wiessee mit internationalen Teilnehmern, die im Freien stattfindet, wie die Markenstelle bereits zutreffend ausgeführt hat (vgl. auch BPatG, 32 W (pat) 466/99 - ROCK IM PARK; 29 W (pat) 83/95 - ROCK OVER GERMANY; beide veröffentlicht auf der PAVIS-CD-ROM).
- BPatG, 28.06.2000 - 32 W (pat) 466/99 Insgesamt erschöpfe sich die angemeldete Bezeichnung in einer Kurzangabe zu einer Musikveranstaltung, die in jedem der zahlreichen Parks in Deutschland stattfinden könnte, ohne daß das Publikum den Bezug zu einem bestimmten Veranstalter herstellen würde, vgl Pavis CD-ROM, BPatG 29 W (pat) 83/95 ("Rock over Germany").